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title: "Kurtaxen Soerenberg Flühli – Alle Informationen zur Gästetaxe in der Region"
url: "https://www.soerenberg.ch/de/kurtaxe"
description: "Erfahren Sie alles über die Kurtaxen in Soerenberg. Informieren Sie sich über die aktuellen Tarife, Hintergründe und wie Sie Ihre Gästetaxe bequem im Tourismusbüro begleichen können. Alle wichtigen Details für Ihren Aufenthalt im Herzen der Zentralschweiz."
language: "de"
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Kurtaxe Sörenberg Flühli
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Die Kurtaxe ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Tourismus in Sörenberg. Mit den Einnahmen aus der Kurtaxe werden Infrastrukturen und Dienstleistungen finanziert, die Ihren Aufenthalt noch angenehmer machen. Dazu zählen der Ausbau von Wanderwegen, die Pflege von Natur- und Freizeitanlagen sowie touristische Angebote vor Ort. Die Kurtaxe wird pro Übernachtung erhoben und kommt sowohl Gästen als auch Einheimischen zugute, indem sie die Attraktivität der Region weiter stärkt. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den geltenden Tarifen und zur Bezahlung der Kurtaxe.

- Kurtaxenpflicht
    
    Die Kurtaxe wird erhoben für jede Übernachtung von Gästen
    
    
    - in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und anderen Beherbergungsbetrieben
    - in Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und in SAC-Hütten
    - in Wohnwagen, Wohnmobilen, Zelten und dergleichen auf öffentlichen und privaten Plätzen
    - in gewinnorientierten Schulen auf Internatsbasis wie Hotelfachschulen und dergleichen
    
    Ebenfalls taxpflichtig ist, wer auf seinem Grundeigentum (Art. 655 ZGB) übernachtet, sofern sie oder er den gesetzlichen Wohnsitz nicht in Flühli-Sörenberg hat (Pauschalkurtaxe).
- Kurtaxenhöhe
    
    Gestützt auf das kantonale Gesetz über Abgabe und Beiträge im Tourismus, gelten pro Logiernacht und pro Person folgende Tarife:
    
    **Erwachsene ab 16 Jahren**
    CHF 4.00 / Nacht
    
    **Jugendliche 12 - 15.99**
    kostenlos
    
    **Kinder bis 11.99**
    kostenlos
    
    In der Zwischensaison wird die Kurtaxe um 50% reduziert. Die Reduktion gilt ab Samstag nach Ostern bis zum letzten Samstag im Mai sowie ab letztem Samstag im Oktober bis zum zweiten Samstag im Dezember.
    
    Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Zelten und Wohnwagen können ihre Taxe in Form einer Jahrespauschale von CHF 250.– entrichten. Ebenso gilt dies auch für Dauermieter, die eine solche Unterkunft für mindestens drei Monate im Kalenderjahr mieten.
- Kurtaxenverwendung
    
    Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden.