Die Kurtaxe wird erhoben für jede Übernachtung von Gästen
Ebenfalls taxpflichtig ist, wer auf seinem Grundeigentum (Art. 655 ZGB) übernachtet, sofern sie oder er den gesetzlichen Wohnsitz nicht in Flühli-Sörenberg hat (Pauschalkurtaxe).
Erwachsene* | Jugendliche** | Kinder*** | |
Hauptsaison | 3.00 | 1.50 | kostenlos |
Nebensaison | 1.50 | 0.75 | kostenlos |
*ab dem 16. Altersjahr | **12. bis zum 15. Altersjahr | ***bis zum 11. Altersjahr |
Gestützt auf das kantonale Gesetz über Abgabe und Beiträge im Tourismus, gelten pro Logiernacht und pro Person die obenstehenden Tarife.
In der Zwischensaison wird die Kurtaxe um 50% reduziert. Die Reduktion gilt ab Samstag nach Ostern bis zum letzten Samstag im Mai sowie ab letztem Samstag im Oktober bis zum zweiten Samstag im Dezember.
Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Zelten und Wohnwagen können ihre Taxe in Form einer Jahrespauschale von CHF 190.– entrichten. Ebenso gilt dies auch für Dauermieter, die eine solche Unterkunft für mindestens drei Monate im Kalenderjahr mieten.
Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden.
Als Gegenzug für die Kurtaxenbezahlung wird den Feriengästen die Gästekarte ausgestellt. Diese Karte bietet viele attraktive Angebote mit Vergünstigungen in der ganzen Region.
Die Eigentümer, welche obengenannte Pauschale entrichten, haben Anspruch auf den Entlebucher Ferienpass. Dieser beinhaltet ebenfalls tolle Angebote in der UNESCO Biosphäre Entlebuch.