Im Falle einer Pandemie wie z.B. COVID-19 oder einer Energienotlage informiert die Bergbahnen Sörenberg AG auf dieser Seite über die Massnahmen welche zur Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter im Gebiet vorgenommen werden. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden diese hier aufgeschaltet.
Aktuell gibt es keine Einschränkungen, weder in Bahnanlagen noch in Restaurationsbetrieben. Die Schutzmaskenpflicht ist Schweizweit aufgehoben. Weitere Informationen zu den vom Bund verordneten Massnahmen.
Schutzmasken können für CHF 1.00 pro Stück an der Talstation der Gondelbahn Rossweid sowie an der Talstation der Luftseilbahn Brienzer Rothorn bezogen werden.
Die Multifunktionstücher sind ab sofort für CHF 15.00 pro Stück an allen Talstationen erhältlich. Zur Auswahl stehen zwei verschiedene Designs. Die dazugehörigen Filter werden im 10er Pack zum Einstandspreis für CHF 5.00 dazu verkauft. Die Filter sind regelmässig zu wechseln. Diese Multifunktionstücher entsprechen in Kombination mit dem 3-lagigen Meltblown-Filter sämtlichen Vorgaben des BAG und wurden bei SQTS (Swiss quality testing services) im Testlabor auf die Vorgaben der Swiss National COVID-19 Science Task Force geprüft.
Folgende Bedingungen gelten ausschliesslich in der Saison 2022-2023 (Kauf) und 2022-2023 / Sommer 2023 (Rückerstattung):
Bei einer behördlich zwingend angeordneten Schliessung des gesamten Skigebiets Sörenberg im Winter / aller Bahn-Anlagen im Sommer infolge einer Pandemie oder Strommangellage zwischen dem 10.12.2022-31.10.2023, gewährt die Bergbahnen Sörenberg AG, auf die bei der Bergbahnen Sörenberg AG erworbenen Jahreskarte einen Rückerstattungsbetrag welcher pro Rata berechnet und in Form von Wertgutscheinen rückerstattet wird.
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass das gesamte Skigebiet Sörenberg im Winter / alle Bahn-Anlagen im Sommer von der Schliessung, die mindestens 14 Tage am Stück andauert, betroffen ist. Die Schliessung muss während der Saison 2022/2023 im Zeitraum vom 10.12.2022 bis 31.10.2023 anfallen. Grundlage für die Ausfalltage und Rückerstattung bilden 52 Wochen.
Entgangene Tage infolge des Kaufdatums werden in der Berechnung nicht berücksichtig.
Ausgeschlossen ist der Schneepass Zentralschweiz. Die Bergbahnen Sörenberg AG nehmen keine Rückerstattung für den Schneepass Zentralschweiz vor.
Kaufpreis Jahreskarte / 52 Wochen x Anzahl Ausfallwochen = Rückerstattung in CHF
Kaufpreis Jahreskarte / 365 Tage x Anzahl Ausfalltage = Rückerstattung in CHF
Beispiel Berechnung Ausfallbetrag pro Rata:
Ausfall 3 Wochen (21 Tage):
Preis CHF 770.00 / 52 = CHF 14.80 x Annahme 3 Ausfallwochen = Rückerstattung CHF 44.40
Ausfall 17 Tage:
Preis CHF 770.00 / 52 = CHF 14.80 x Annahme 2.2 Ausfallwochen = Rückerstattung CHF 32.65
Falls die Pandemie-/Energienotlage Absicherung zum Tragen kommt, wird der Betrag nach der Sommersaison 2023 (ab 01. November 2023) in Form von Wertgutscheinen zurückerstattet. Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Rückforderungsfrist: Um von der Rückerstattung zu profitieren, muss diese bis spätestens am 31. Oktober 2023 via Online-Formular unter: www.soerenberg.ch/jahreskarte angefordert werden.
Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer generellen Reiseversicherung oder einer spezifischen COVID-19 Reiserversicherung, um sorgenfreie Ferien zu erleben.